Einspruch und Nichtigkeitsklage​

Gegen die Patenterteilung kann jedermann innerhalb von neun Monaten nach Veröffentlichung der Erteilung des Patents im Patentblatt Einspruch einlegen. Ansonsten ist das Patent nach Ablauf der Einspruchsfrist rechtskräftig. Das Patent gilt dann rückwirkend ab dem Anmeldetag maximal 20 Jahre.

Sind mehr als neun Monate nach der Veröffentlichung des Fremdschutzrechtes vergangen, welches angefochten werden soll, und ist kein Einspruchsverfahren anhängig, lässt sich nach § 81 Abs. 2 PatG Nichtigkeitsklage beim Bundespatentgericht erheben.

Gerne unterstützen wir Sie bei einem Einspruch/einer Nichtigkeitsklage.