Neuheitsrecherche
Mit einer Neuheitsrecherche wird untersucht, ob eine Erfindung bereits bekannt ist und welchen Stand der Technik es gibt. So kann die Anmeldung besser vom Stand der Technik abgegrenzt oder gar auf eine Patentanmeldung verzichtet werden.
Hilfreich ist es zudem, mit den Erfindern bei einem gefundenen relevanten, sehr nahen Stand der Technik Rücksprache zu halten, um eine noch nicht in der Erfindungsmeldung enthaltende Weiterentwicklung mitaufzunehmen oder um den Fokus der Erfindungsmeldung neu zu definieren. Im zunehmenden Patentdickicht ist es jedoch immer schwerer, den relevanten Stand der Technik zu finden.
Auch Nicht-Patentliteratur gewinnt im Rahmen der Neuheitsrecherche zunehmend an Bedeutung.

Langjährige Erfahrung im Umgang mit Patentämtern sowie Erfindern hilft bei der Suche und Einordnung der gefundenen Stand-der-Technik-Dokumente, als auch bei der Abgrenzung zu den, als relevant eingestuften, Stand-der-Technik Dokumenten. Als Patentanwalt bringt man hierfür die notwendige Erfahrung zum Recherchieren, als auch das notwendige Wissen über die Prüferpraxis und Erfahrungen in der Ausarbeitung von Schutzrechtsanmeldungen mit. Wie schwer die Auffindung von Stand-der-Technik Dokumenten sein kann, ist unter dem Menüpunkt „Recherche“ anhand des Beispiels „Die ungewöhnliche Entgegenhaltung“ dokumentiert.