Marke / Markenanmeldung

Eine Marke dient der Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens. Schutzfähig sind Zeichen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
Mit der Eintragung der Marke erwirbt der Markeninhaber das alleinige Recht, die Marke für die geschützten Waren und Dienstleistungen zu benutzen. Marken können vom Markeninhaber jederzeit verkauft, veräußert oder lizensiert werden.
Jede Marke wird für bestimmte Waren und Dienstleistungen eingetragen. Danach bestimmt sich ihr Schutzumfang. Nicht jedes Zeichen wird jedoch als Marke eingetragen. Beispielsweise kann die Wortmarke „Erdbeere“ für die Ware „Obst„ nicht eingetragen werden.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Anmeldung Ihrer Marke, sowie im weiteren Verfahren vor den Patentämtern.