Design / Designanmeldung​

Zweidimensionale oder dreidimensionale Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon können als Design eingetragen werden. Auf europäischer Ebene heißt das Design Gemeinschaftsgeschmacksmuster (GGM) . Das Design schützt die Gestaltung „das Design“ eines Produkts/Erzeugnisses.

Das Design wird beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) als deutsches Design oder beim EUIPO (Europäisches Amt für Geistiges Eigentum) als Gemeinschaftsgeschmacksmuster (GGM) angemeldet.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Anmeldung Ihres Designs, sowie im weiteren Verfahren vor den Patentämtern.