Freedom-to-Operate-Analyse (FTO)
Patente sind keine Erlaubnisrechte! Dieses Missverständnis führt immer noch zu millionenschweren Fehlinvestitionen bei Unternehmen. Patente sind Verbietungsrechte, bei denen die Nachahmung der geschützten Erfindung durch Dritte untersagt ist!
Das Ziel einer Freedom-to-Operate-Analyse (FTO), häufig auch Product-Clearing genannt, besteht darin, zu prüfen, ob ein Produkt auf den Markt gebracht werden kann, ohne Gefahr zu laufen, dass Patente oder andere Schutzrechte, wie beispielsweise Gebrauchsmusterrechte, Markenrechte, Designrechte oder Geschmacksmusterrechte Dritter verletzt werden.
Der Umfang einer FTO-Analyse ist insbesondere in Abhängigkeit von der Komplexität des Produktes, den abzudeckenden Märkten und dem notwendigen Sicherheitslevel zu setzen. Für gewöhnlich handelt es sich bei FTO-Analysen um sehr umfangreiche Recherchen.
So kann vermieden werden, ein Produkt wieder vom Markt nehmen zu müssen oder Entschädigungen zu zahlen, weil es eine Nachahmung darstellt, selbst wenn dies nicht beabsichtigt war.
Dazu kann zunächst eine Stichwortrecherche durchgeführt werden, bei der zuvor zusammen mit dem Auftraggeber relevante Stichwörter, die in den Schutzrechten wahrscheinlich vorkommen, festgelegt wurden. Die durch diese Stichwortrecherche gefundenen Schutzrechte werden hinsichtlich ihrer Relevanz analysiert und die Stichwortanalyse anhand der gefundenen relevanten Schutzrechte verfeinert. Zudem kann die Suche hinsichtlich Anmelder, zitierter Schriften und Entgegenhaltungen in den Patentschriften kombiniert werden. Auch wird relevante Nicht-Patentliteratur recherchiert. Die gefundenen Schutzrechte können – meist in der Zusammenarbeit mit der Entwicklungsabteilung – analysiert und bewertet werden.
Für die Recherche verwenden wir verschiedene Recherchetools als auch die verschiedenen Datenbanken einzelner Patentämter.
Es ist zu beachten, dass sich die FTO-Recherche vor allem durch ihren weitaus höheren Umfang gegenüber normalen Recherchen abgrenzt, damit bestmöglich abgeklärt werden kann, ob ein neues Produkt ohne größere Gefahren auf den Markt gebracht werden kann – allerdings, ohne dass dem Auftraggeber von der Patentanwaltsseite eine Garantie geboten wird.